Aus den Verhandlungen der Schulpflege vom 14.01. + 11.02.2025


Schulkreis- und Klassenplanung / Schülerzuteilungen für das Schuljahr 2025/2026

Kindergartenstufe

Im Schuljahr 2025/2026 gilt als Stichtag für den ordentlichen Eintritt in den Kindergarten der 31. Juli 2021. Wie die mittelfristige Entwicklung der Geburtenzahlen sich entwickelt, wird jedes Jahr bei der Aktualisierung der Schulraumplanung und den Auswirkungen auf die künftige Klassenplanung überprüft.

Aufgrund eines Rückgangs der Schülerzahlen um rund 20 Kinder im Vergleich zum aktuellen Schuljahr, werden im Schuljahr 2025/26 nur noch 13 Kindergartenklassen, also zwei Klassen weniger als bisher, angeboten. In den Schuleinheiten Dorf und Samstagern steht jeweils ein Kindergarten weniger zur Verfügung. Im Dorf betrifft dies den Kindergarten Rosengarten, der aufgrund der Immobilienstrategie des Gemeinderats ab dem Schuljahr 2025/26 nicht mehr genutzt werden kann. In Samstagern wird eine Klasse des Doppelkindergartens Samstagern geschlossen.

Im neuen Schuljahr 2025/2026 werden folgende Kindergarten-Klassen mit einer Ø Klassengrösse von 19.46 Schüler/innen gebildet:

Dorf                  – Mettlen 1-4 und Grenzbach 

  5 Klassen

Feld 1                – Leemann

  1 Klasse

Feld 2                – Feld 1+2 und Reidholz 1+2

  4 Klassen

Samstagern      – Samstagern und Hügsam 1+2

  3 Klassen

Total

13 Klassen

Primarstufe

Die Gesamtanzahl der Primarschüler/innen ist gegenüber dem Schuljahr 2024/2025 praktisch unverändert. Es werden insgesamt 46 Klassen gebildet.

Grundlage für die Planung der 1. Primarklassen bilden jeweils die aktuellen 2. Kindergartenklassen. Zu berücksichtigen sind im Weiteren Kinder, welche noch ein drittes Kindergartenjahr absolvieren und somit erst ein Jahr später in die Primarstufe übertreten.

Die 1. Primarklassen werden im Sj. 2025/2026 voraussichtlich mit einer Ø Klassengrösse von 19.86 Schüler/innen geführt:

Töss  3 Klassen
Feld 1  1½ Klassen
Feld 2  1 Klasse
Samstagern  2 Klassen
Total  7½ Klassen

 

Für den Übertritt in die Mittelstufe wird darauf geachtet, dass die aktuellen Drittklässler/innen die 4. Primarklasse möglichst im gleichen Schulkreis (Dorf, Feld, Samstagern) besuchen können. Die Schülerzuteilungen und Schulkreise können sich je nach Anzahl der Klassen respektive Wohnadresse der Schüler/innen jedoch verschieben, was auf das Schuljahr 2025/2026 vor allem im Grenzbereich der Schulkreise Dorf/Feld der Fall sein wird.

Für die 4. Primarklassen werden Klassen mit einer voraussichtlich Ø Klassengrösse von 20.8 Schüler/innen gebildet:

Breiten  2 Klassen
Feld 1  3 Klassen
Feld 2  1 Klasse
Samstagern  1½ Klassen
Total

  Klassen

Sekundarstufe

Die Planung der 1. Sekundarschulklassen erfolgt gestützt auf die Anzahl der übertretenden Schüler/innen aus den 6. Primarklassen sowie aufgrund der effektiven Gymnasiums-Übertritte. Die mutmasslichen Klassenbestände werden bereits im November in einer Vorerhebung bei den Primarlehrpersonen der 6. Klassen sowie in einer Nacherhebung nach dem Semesterzeugnis im Januar überprüft. Als Indikator erfolgt auch eine Überprüfung mit der jährlich aktualisierten Schulraumplanung aufgrund von Erfahrungswerten für die Übertrittsquoten ins Langzeit- bzw. Kurzzeit-Gymnasium. Die Gesamtzahl der Sekundarschüler/innen ist gegenüber dem laufenden Schuljahr 2024/2025 leicht rückläufig. 

Geplant sind für die Sekundarstufe aktuell folgende Klassen:

1. Sek A

  4 Klassen

1. Sek. B/C

  3 Klassen

2. Sek. A

  4 Klassen

2. Sek. B/C

  3 Klassen

3. Sek. A

  3 Klassen

3. Sek. B/C

  3 Klassen

Total

20 Klassen

Fristen und Kriterien

Die Klassenplanung hat aufgrund der Vorgaben des Kantons bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt anfangs des Kalenderjahrs zu erfolgen. Deshalb können sich bis im Sommer nochmals Veränderungen ergeben (Zu- oder Wegzüge).

Die Eltern werden über die Zuteilung ihrer Schulkinder zu den einzelnen Klassen für das Schuljahr 2025/2026 in folgendem Zeitrahmen schriftlich informiert:

  • 1. Kindergartenklassen:       Mitte April 2025
  • 1. Primarschulklassen:         Anfang/Mitte Mai 2025
  • 4. Primarschulklassen:         Mitte Mai 2025
  • 1. Sekundarschulklassen:     Anfang Juni 2025

Bei den Schülerzuteilungen auf die Schulkreise und Klassen hat die Schule verschiedene Kriterien zu berücksichtigen (z.B. ausgeglichene Klassenbestände, ausgewogene Klassenzusammensetzungen, Kinder aus demselben Quartier zusammen einteilen etc.). Elterngesuche für die Zuteilung können nur in besonderen Fällen (z.B. Beschulung von Zwillingen, Sorgerechtsregelungen der Eltern) berücksichtigt werden. Die Kinder werden zuerst aufgrund ihres Wohnortes auf die Schulkreise zugeteilt. Da sich die Kinderzahlen je Quartier von Jahr zu Jahr verändern können, müssen auch die Schulkreise jedes Jahr überprüft werden und können sich verändern. Daher ist es in Einzelfällen möglich, dass Ihr Kind nicht in den nächst gelegenen Kindergarten bzw. das nächst gelegene Schulhaus eingeteilt wird. Die Schulwege werden dabei auf die rechtmässige Zumutbarkeit überprüft.

Genehmigung Schulprogramm 2025-2029

Jede Schule erlässt gemäss § 41 b. VSG ein Schulprogramm, welches ihre Ziele für die nächsten Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen enthält. Die Schulpflege genehmigte das Schulprogramm, welches sich auf 3 Säulen stützt und Handlungsfelder in Fokusthemen definiert:

Säule

Fokusthema/-themen

Zusammenarbeit

  • Stärkung des gemeinsamen Lernens
Integrative Schule
  • Stärkung von Wissen und Austausch
  • Stärkung individueller Lösungen

Gesundheitsmanagement

  • Stärkung der Teamresilienz
  • Stärkung der Verantwortung im Umgang mit Be- und Entlastung                               

Schulergänzende Betreuung - Änderungen per 01. August 2025

Erhöhung Tarife

Die Elternbeiträge für die Schulergänzenden Betreuungsangebote sind trotz Teuerung und allgemeiner Kostensteigerung seit rund 12 Jahren unverändert geblieben. Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 hat der Gemeinderat den Kostendeckungsgrad (= Zielvorgabe für die allgemeine Subventionierung) für die Schulergänzende Betreuung von 70% auf 80% erhöht. Um diese Zielvorgabe einhalten zu können und die Qualität der Betreuung weiterhin sicherzustellen, ist eine Erhöhung der Tarife leider unumgänglich. 

Mit Beschluss vom 14. Januar 2025 hat die Schulpflege die Elterntarife ab 1. August 2025 neu festgelegt.

Tarifliste Schulergänzende Betreuung gültig ab 01.08.2025

 

Revision Betriebsreglement

Gleichzeitig mit der Anpassung der Tarife hat die Schulpflege das bisherige Betriebsreglement überarbeitet. Die Änderungen umfassen insbesondere die Fristen bei Neuanmeldungen, Vertragsänderungen und Kündigungen:

  • Neuanmeldungen für das kommende Schuljahr müssen neu bis spätestens zum 31. Mai erfolgen. Später eingehende Anmeldungen können erst wieder per 1. November berücksichtigt werden.
  • Vertragsänderungen auf Beginn des Schuljahres müssen bis spätestens 31. Mai eingereicht werden. Später eingehende Änderungswünsche können erst wieder per 1. November berücksichtigt werden.
  • Vertragsänderungen während des Schuljahres können neu jeweils per Anfang November, Januar, März und Mai vorgenommen werden.
  • Kündigungen sind neu möglich per Ende Oktober, Dezember, Februar, April und Juli. Die Frist beträgt 2 Monate.

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung gültig ab 01.08.2025

 

Anpassung Beitragsreglement familien- und schulergänzende Betreuung

Der Besuch der Schulergänzenden Betreuung soll den Kindern unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern/Erziehungsberechtigen möglich sein. Je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Haushaltgrösse gewährt die Gemeinde Richterswil eine individuelle Subventionierung des Elternbeitrags.

Mit Beschluss vom 10. Februar 2025 hat der Gemeinderat eine Überarbeitung des Beitragsreglements familien- und schulergänzende Kinderbetreuung vorgenommen. Dabei wurde die Rabatt-Tabelle für die individuelle Subventionierung der Betreuung angepasst. Insbesondere wurde die obere Einkommensgrenze für die Gewährung von Rabatten angehoben.

Beitrags-Reglement familien- und schulergänzende Kinderbetreuung gültig ab 01.08.2025

 

Gaby Fuhrimann, Leiterin Schulverwaltung und Manuela Waldner / 01. März 2025