Schulkreis- und Klassenplanung / Schülerzuteilungen für das Schuljahr 2023/2024

Kindergartenstufe

Im Schuljahr 2023/2024 gilt als Stichtag für den ordentlichen Eintritt in den Kindergarten der 31. Juli 2019. Wie die mittelfristige Entwicklung der Geburtenzahlen sich entwickelt, wird jedes Jahr bei der Aktualisierung der Schulraumplanung und den Auswirkungen auf die künftige Klassenplanung überprüft.

Auch im kommenden Schuljahr wird es grosse Kindergartenklassen geben, dies insbesondere im Dorf. Folglich werden Klassen mit hohen Beständen bezahlte Unterstützung erhalten (Team-Teaching, Schulassistenzen usw.).

 

Im neuen Schuljahr 2023/2024 werden folgende Kindergarten-Klassen mit einer Ø Klassengrösse von 20.9 Schüler/innen gebildet:

Dorf

  6 Klassen

Feld 1

  1 Klasse

Feld 2

  4 Klassen

Samstagern

  4 Klassen

Total

15 Klassen

Primarstufe

Die Anzahl der Gesamtanzahl Primarschüler/innen bleibt gegenüber dem Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich etwa gleich hoch.

Unterstufe 1. – 3. Klasse

Grundlage für die Planung der 1. Primarklassen bilden jeweils die aktuellen 2. Kindergartenklassen. Zu berücksichtigen sind im Weiteren Kinder, welche noch ein drittes Kindergartenjahr absolvieren und somit erst ein Jahr später in die Primarstufe übertreten.

Die 1. Primarklassen werden im Sj. 2023/2024 mit einer Ø Klassengrösse von 21.0 Schüler/innen geführt:

Töss  3 Klassen
Feld 1  1 Klasse
Feld 2  1 Klasse
Samstagern  2 Klassen
Total  7 Klassen

 

Mittelstufe 4. – 6. Klasse

Für den Übertritt in die Mittelstufe wird darauf geachtet, dass die aktuellen Drittklässler/innen die 4. Primarklasse möglichst im gleichen Schulkreis (Dorf, Feld, Samstagern) besuchen können. Die Schülerzuteilungen und Schulkreise können sich je nach Anzahl der Klassen respektive Wohnadresse der Schüler/innen jedoch verschieben, was auf das Schuljahr 2023/2024 vor allem im Grenzbereich der Schulkreise Dorf/Feld der Fall sein wird.

Für die 4. Primarklassen werden Klassen mit einer Ø Klassengrösse von 22.8 Schüler/innen gebildet:

Breiten  2 Klassen
Feld 1  2 Klassen
Feld 2  1 Klasse
Samstagern  2 Klassen
Total

 7 Klassen

Sekundarstufe

Die Planung der 1. Sekundarschulklassen erfolgt gestützt auf die Anzahl der übertretenden Schüler/innen aus den 6. Primarklassen sowie aufgrund der Gymnasiums-Übertritte. Die mutmasslichen Klassenbestände werden bereits im November in einer Vorerhebung bei den Primarlehrpersonen der 6. Klassen sowie in einer Nacherhebung nach dem Semesterzeugnis im Januar überprüft. Als Indikator erfolgt auch eine Überprüfung mit der jährlich aktualisierten Schulraumplanung aufgrund von Erfahrungswerten für die Übertrittsquoten ins Langzeit- bzw. Kurzzeit-Gymnasium. Die Gesamtzahl der Sekundarschüler/innen erhöht sich gegenüber dem laufenden Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich um ca. 15 Schüler/innen. 

Geplant sind für die Sekundarstufe aktuell folgende Klassen:

1. Sek A

  3 Klassen

1. Sek. B/C

  4 Klassen

2. Sek. A

  4 Klassen

2. Sek. B/C

  4 Klassen

3. Sek. A

  4 Klassen

3. Sek. B/C

  3 Klassen

Total

22 Klassen

Fristen und Kriterien

Die Klassenplanung hat aufgrund der Vorgaben des Kantons bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt anfangs des Kalenderjahrs zu erfolgen. Deshalb können sich bis im Frühling nochmals grössere Veränderungen, insb.  infolge des Frühlings-Umzugstermins, ergeben.

Die Eltern werden über die Zuteilung ihrer Schulkinder zu den einzelnen Klassen für das Schuljahr 2023/2024 in folgendem Zeitrahmen schriftlich informiert:

  • 1. Kindergartenklassen:       Mitte April 2023
  • 1. Primarschulklassen:         Anfang Mai 2023
  • 4. Primarschulklassen:         Ende Mai 2023
  • 1. Sekundarschulklassen:     Anfang Juni 2023

Bei den Schülerzuteilungen auf die Schulkreise und Klassen hat die Schule verschiedene Kriterien zu berücksichtigen (z.B. ausgeglichene Klassenbestände, ausgewogene Klassenzusammensetzungen, Kinder aus demselben Quartier zusammen einteilen etc.). Elterngesuche für die Zuteilung können nur in besonderen Fällen (z.B. Beschulung von Zwillingen, Sorgerechtsregelungen der Eltern), nicht aber Kinderfreundschaften berücksichtigt werden. Die Kinder werden zuerst aufgrund ihres Wohnortes auf die Schulkreise zugeteilt. Da sich die Kinderzahlen je Quartier von Jahr zu Jahr verändern können, müssen auch die Schulkreise jedes Jahr überprüft werden und können sich verändern. Daher ist es in Einzelfällen möglich, dass Ihr Kind nicht in den nächst gelegenen Kindergarten resp. in das nächste Schulhaus eingeteilt wird. Die Schulwege werden dabei auf die rechtmässige Zumutbarkeit überprüft.

Die Schule möchte jedoch den Erwartungen und Wünschen der Eltern für die Zuteilung ihrer Kinder bestmöglich entsprechen. Mit Berücksichtigung aller Kriterien und gegebenen Wohnortsverhältnissen lässt sich dies allerdings nicht immer vollumfänglich realisieren. Bei besonderen Umständen nimmt die Schule Kontakt auf mit den Eltern.

Abnahme Strategieziele der Schulbehörde für die Amtsdauer 2022-2026

Die Schulbehörde definierte zusammen mit allen Leitungspersonen Führungsleitlinien sowie fünf Strategieziele als Entwicklungsschwerpunkte der Schule Richterswil-Samstagern für die kommenden vier Jahre.

Strategieziel 1  →  Richtungsweisend – Richti(g) gute Schule

Die Schule richtet sich nach einer Vision und einem Leitbild aus.

       Zielerreichung:

  • Erarbeiten und Verabschieden Visionen
  • Erarbeiten und Genehmigen Leitbilder                      
  • Ergebnisse der aufgehobenen Arbeitsgruppe «Stärke statt Macht»

Zeitrahmen bis Ende 2023

 

Strategieziel 2  →  Gut aufeinander abgestimmte Führungsstärke

Die Schulbehörde hat ein gemeinsames strategisches Führungsverständnis und setzt dafür die Ressourcen zielgerichtet ein. Die Führungsebene/-funktionen werden in ihren Kernaufgaben gestärkt, strategische und operative Aufgaben sind entflechtet und stehen in einer bewussten Wechselwirkung.

       Zielerreichung:

  • Die Schulbehörde definiert ihre Rolle als strategisches Führungsorgan und legt fest, welche strategischen Aufgaben sie künftig wahrnimmt.
  • Die Schulbehörde definiert und implementiert die notwendigen Führungsinstrumente.                 
  • Die Schulbehörde definiert und implementiert die notwendigen Informationsflüsse und Sitzungsgefässe.
  • Die neuen Führungsstrukturen werden – für die wichtigsten Aufgaben – in definierten und dokumentierten Prozessen abgebildet.
  • Die neuen Führungsstrukturen werden evaluiert und wo zweckmässig angepasst.

 Zeitrahmen bis 2. Hälfte 2025

 

Strategieziel 3  →  Prägnante und prägende Schulentwicklung

Unsere Schulentwicklung orientiert sich an einer Vision. Sie prägt die Unterrichts- und die Personalentwicklung.

       Zielerreichung:

  • Die Rahmenbedingungen der Schulentwicklung sind definiert.
  • Der Veränderungsprozess wird kompetent gestaltet.
  • Unterrichts- und Personalentwicklung werden mit den Rahmenbedingungen der Schulentwicklung abgestimmt.
  • Der Bereich Tagesstrukturen ist in die Schulentwicklung integriert.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung unterstützen die Schulentwicklung.

Zeitrahmen bis Schuljahr 2024/25

 

Strategieziel 4  →  Potenzial erkannt und genutzt

Unsere Mitarbeitenden werden sowohl auf fachlicher und methodischer als auch auf persönlicher Ebene gestärkt und gefördert.

       Zielerreichung:

  • Die Schule kennt das Potenzial ihrer Mitarbeitenden und ihrer Teams. Die für die Organisation/Schule wichtigen Kompetenzen sind definiert.
  • Das individuelle Potenzial wird mittels zweckmässiger Gefässe und Angebote – auf fachlicher, persönlicher und organisatorischer Ebene – ausgeschöpft und schafft damit einen Mehrwert für die Mitarbeitenden und die Organisation.
  • Neben der individuellen Entwicklung der Mitarbeitenden schenken wir der Teambildung hohe Beachtung und stärken damit die Identifikation mit der Organisation.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung unterstützen die Potenzialentwicklung.

Zeitrahmen bis Schuljahr 2025/26

 

Strategieziel 5  →  Kommunizieren mit Erfolg

Wir wissen, wie man gut kommuniziert und wir wenden dieses Wissen zielgruppen- und situationsspezifisch an.

       Zielerreichung:

  • Die Anspruchsgruppen und ihre Bedürfnisse im Bereich Kommunikation sind identifiziert.
  • Es ist definiert, was die Schule unter guter Kommunikation versteht.
  • Das bestehende Kommunikationskonzept wird weiterentwickelt.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung unterstützen eine wirksame Kommunikation.

Zeitrahmen bis Ende Schuljahr 2023/24

Teilrevision kommunale Verordnung der Schulpflege über Schulgelder

Das VSA hat gemäss Leitungszirkular vom 18. November 2022 eine Aenderung ihrer Empfehlungen über die Höhe der Schulgelder der Volksschule mit Wirkung ab 01. August 2023 beschlossen. Betroffen sind die ordentlichen Schulgelder für auswärts  wohnhafte Schülerinnen und Schüler.

 

Manuela Waldner, Schulverwaltung und Erwin Keller, Leiter Schulverwaltung / 24. Februar 2023