Kostendeckungsgrad ausserschulische Betreuung
In der kommunalen Beitragsverordnung der Gemeinde Richterswil über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (abgek. BVO) ist festgesetzt, wie die familienergänzenden Betreuungsbetriebe der Gemeinde (Kitas) sowie die schulergänzende Betreuung (Schülerhorte und Mittagsbetreuungen) finanziert werden. Für die Betreuungsbetriebe der Schule gilt als Zielwert ein Kostendeckungsgrad von 70%. Das Ressort Finanzen/Infrastruktur der Schulpflege hat die Kostenrechnung für das Rechnungsjahr 2020 an der letzten Sitzung abgenommen. Erstmals seit Inkrafttreten der Beitragsverordnung BVO wurde der Kostendeckungsgrad von 70% im abgelaufenen Kalenderjahr 2020 mit einem effektiven Wert von 62,5% nicht erreicht. Der Grund liegt in der aufgrund der Coronasituation erfolgten Teilschliessung der Schülerhorte, in welcher nur eine Notbetreuung angeboten wurde. Der Ertragsausfall an Elternbeiträgen für die Zeit der Teilschliessung vom 16. März bis 05. Juni 2020 belief sich auf knapp CHF 260’000.00. Der Gemeinderat hat diesen Ertragsausfall in der Erfolgsrechnung 2020 am 06. Juli 2020 genehmigt und davon Kenntnis genommen, dass der Kostendeckungsgrad im Rechnungsjahr 2020 voraussichtlich nicht erreicht werde. Da die Auslastung der einzelnen Betreuungsbetriebe der Schule nach wie vor sehr gut ist, ist die Schulpflege zuversichtlich, dass der reglementarische Kostendeckungsgrad von 70% künftig wieder erreicht wird.