Schulkreis- und Klassenplanung / Schülerzuteilungen für das Schuljahr 2026/2027
Kindergartenstufe
Im Schuljahr 2026/2027 gilt als Stichtag für den ordentlichen Eintritt in den Kindergarten der 31. Juli 2022. Wie die mittelfristige Entwicklung der Geburtenzahlen sich entwickelt, wird jedes Jahr bei der Aktualisierung der Schulraumplanung und den Auswirkungen auf die künftige Klassenplanung überprüft.
Im neuen Schuljahr 2026/2027 werden folgende Kindergarten-Klassen gebildet:
Dorf | 5 Klassen |
Feld 1 | 1 Klasse |
Feld 2 | 4 Klassen |
Samstagern | 3 Klassen |
Total | 13 Klassen |
Primarstufe
Unterstufe 1. – 3. Klasse
Die 1. Primarklassen werden im Sj. 2026/2027 wie folgt geführt:
| Töss | 3 Klassen |
| Feld 1 | 1 Klasse |
| Feld 2 | 1 Klasse |
| Samstagern | 1½ Klassen |
| Total | 6½ Klassen |
Mittelstufe 4. – 6. Klasse
Die 4. Primarklassen werden wie folgt gebildet:
| Breiten | 2 Klassen |
| Feld 1 | 2 Klassen |
| Feld 2 | 1 Klasse |
| Samstagern | 1½ Klassen |
| Total | 6½ Klassen |
Sekundarstufe
Für die Sekundarstufe sind folgende Klassen geplant:
1. Sek A | 4 Klassen |
1. Sek. B/C | 3 Klassen |
2. Sek. A | 4 Klassen |
2. Sek. B/C | 3 Klassen |
3. Sek. A | 4 Klassen |
3. Sek. B/C | 3 Klassen |
Total | 21 Klassen |
Fristen und Kriterien
Die Klassenplanung hat aufgrund der Vorgaben des Kantons bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt anfangs des Kalenderjahrs zu erfolgen. Deshalb können sich bis im Frühling nochmals Veränderungen ergeben.
Die Eltern werden über die Zuteilung ihrer Schulkinder zu den einzelnen Klassen für das Schuljahr 2026/2027 in folgendem Zeitrahmen schriftlich informiert:
- 1. Kindergartenklassen: Mitte April 2026
- 1. Primarschulklassen: Mitte Mai 2026
- 4. Primarschulklassen: Mitte Mai 2026
- 1. Sekundarschulklassen: Anfang Juni 2026
Bei den Schülerzuteilungen auf die Schulkreise und Klassen hat die Schule verschiedene Kriterien zu berücksichtigen (z.B. ausgeglichene Klassenbestände, ausgewogene Klassenzusammensetzungen, Kinder aus demselben Quartier zusammen einteilen etc.). Elterngesuche für die Zuteilung können nur in besonderen Fällen (z.B. Beschulung von Zwillingen, Sorgerechtsregelungen der Eltern) berücksichtigt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden aufgrund ihres Wohnortes den Schulkreisen zugeteilt. Da sich die Kinderzahlen je Quartier von Jahr zu Jahr verändern können, müssen auch die Schulkreise jedes Jahr überprüft werden und können sich verändern. Daher ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler nicht in den nächstgelegenen Kindergarten bzw. das nächstgelegene Schulhaus eingeteilt werden. Die Schulwege werden dabei auf die rechtmässige Zumutbarkeit überprüft.